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Bei Antragsstellung bitte beachten

Grundsätzliches

Wer wird gefördert:

Grundsätzlich empfangsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche Personen, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts die ihr Angebot im Stadtgebiet der Stadt Brandenburg an der Havel anbieten. Es können nur konkrete Projekte gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Vorhaben müssen spätestens bis zum 31.12. des aktuellen Haushaltsjahres abgeschlossen sein. Die Projekte müssen allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlich zugänglich sein und durch geeignete Maßnahmen bekannt gemacht werden.

Wer wird nicht gefördert:

Nicht förderfähig sind Vorhaben, die überwiegend gewinnorientiert sind oder gastronomische Unternehmerinnen und Unternehmer, die Veranstaltungen zur beiläufigen Unterhaltung der Gäste anbieten, die Imagepflege oder Marketing eines gewerblichen Betriebs verfolgen sowie Veranstaltungen mit überwiegend nicht öffentlichen Begegnungscharakter. Nicht förderfähig sind Projekte, die in Widerspruch zu demokratischen Grundsätzen stehen, insbesondere solche, die antisemitische, völkische, rassistische, menschenverachtende, Gewalt oder eine Diktatur verherrlichende Positionen oder nicht kritisch reflektierende Positionen enthalten, die die Allgemeingültigkeit von Menschen- und Grundrechten ablehnen oder anzweifeln.

Auch nicht förderfähig sind die Bereitstellung von Speisen und Getränken sowie die Anschaffung von Ausstattung und Equipment sowie bauliche Maßnahmen, die nicht zwingend für die Umsetzung des Projektes erforderlich sind.

Ausgeschlossen sind Projekte und Veranstaltungen, die nicht in Brandenburg an der Havel stattfinden. Eine Ausnahme hiervon bilden kulturelle Aktivitäten, die aus städtepartnerschaftlichen Kooperationen entstanden sind und in offiziellen Partnerstädten stattfinden.

Zuwendungsfähige Aufwendungen

Zuwendungsfähige Aufwendungen sind bei institutioneller Förderung die betriebsnotwendigen Aufwendungen bzw. bei Projektförderung die für das geförderte Projekt notwendigen Aufwendungen; das heißt, dass die (Personal- und Sach-) Aufwendungen nicht nur dem Zuwendungszweck entsprechen, sondern diesbezüglich auch nach Art und Umfang verhältnismäßig sein müssen.

Nicht zuwendungsfähige Aufwendungen

  • Aufwendungen, die üblicherweise im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen
  • Kalkulatorische Kosten und Abschreibungen für Güter, deren Anschaffung gefördert wurde
  • Deckungslücken, die durch nicht in Anspruch genommene Dritte oder durch Verzicht auf erzielbare Einnahmen und Vergünstigungen entstanden sind
  • Anwalts- und Gerichtskosten für Rechtsstreitigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zuwendungszwecks stehen oder sich gegen die Stadt richten
  • Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Begünstigten entstanden sind (z. B. Versäumnisgebühren, Bußgelder, Geldstrafen)
  • Darlehenstilgungen
  • Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Begünstigten
  • Investitionen

Antragstellerinnen und Antragsteller

  • beachten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
  • leisten Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, stellen dies insbesondere durch eine fortlaufende, zeitnahe Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle sowie durch Vorlage einer Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sicher und sind jederzeit in der Lage, die zweckgerechte Verwendung der Mittel nachzuweisen
  • erkennen ein uneingeschränktes Prüfungsrecht der Stadt an
  • zeigen Art und Ausmaß der Inanspruchnahme der jeweiligen Angebote und Leistungen anhand von Sachberichten und Statistiken nachvollziehbar auf
  • aktivieren und setzen im Rahmen der jeweilig gegebenen Möglichkeiten Eigenmittel ein, beantragen ordnungsgemäß einschlägige Drittmittel und schöpfen Einnahmemöglichkeiten aus
  • berücksichtigen in angemessener Weise die finanzielle Beteiligung der Stadt im Falle einer Zuwendungsgewährung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit; insbesondere sind der Schriftzug "Gefördert durch die Stadt Brandenburg an der Havel und das städtische Logo in angemessener Größe auf Einladungskarten, Plakaten, Programmheften, sonstigem Informationsmaterial und auf der Internetseite zu verwenden
  • verpflichten sich mit der Zuwendung in Zusammenhang stehende und zu realisierende Veranstaltungen im Veranstaltungskalender der Stadt Brandenburg an der Havel zu veröffentlichen

Zuwendungsverfahren

  • Zur Antragstellung ist der digitale Antrag zu verwenden.
  • Die Druckversion ist eigenhändig zu unterschreiben und mit den erforderlichen Anlagen im Kulturbüro der Stadt Brandenburg einzureichen.
  • Zuwendungen werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
  • Antragsfristen:

3 Monate vor Beginn der Maßnahme oder
Anträge auf Betriebskostenzuschüsse bis zum 01.10. des Vorjahres,
mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen.
Es gilt das Datum des Poststempels.

  • Soweit die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden, ob, auf welche Weise und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt.