Förderung der freien Kunst und Kultur
Förderung der freien Kunst und Kultur
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel kann das Kulturbüro Projekte und Vorhaben in den Bereichen und Handelsfeldern Bildende Kunst, Musik, Literatur, Film, Darstellendes Spiel, Tanz, Kulturelle Bildung, Ausstellungen, Stadtgeschichte, Sozio- und Stadtteilkultur, Stadtfeste/ Festivals sowie interdisziplinäre Projekte auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Brandenburg an der Havel zur Förderung der freien Kunst und Kultur fördern.
Förderfähig sind insbesondere Vorhaben, die
- ein hohes Maß an eigenschöpferischer und innovativer Qualität nachweisen
- lokale und regionale Künstlerinnen und Künstler unterstützen
- benachteiligte Stadtteile und/ oder aktuelle Stadtentwicklungstendenzen
berücksichtigen - das bestehende kulturelle Angebot der Stadt sichern und/ oder bereichern
- Zielgruppen erreichen, für die bisher nur wenig oder gar keine kulturellen Angebote bestanden haben
einen besonderen inhaltlichen Bezug zur Stadt oder Region besitzen und/ oder einen
identitätsstiftenden Charakter aufweisen
- eine aktive Beteiligung und Partizipation sowie einen lokalen und/ oder überregionalen kulturellen Austausch fördern
- zur Bildung neuer Kooperationen und Netzwerke beitragen
zu kulturellen Aktivitäten zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und deren
offiziellen Partnerstädten anregen.
Antragsfrist: spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme, Anträge auf Betriebskostenzuschüsse bis zum 01.10. des Vorjahres mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen