Allgemeine Fragen zur Kulturförderung – FAQ
Nur, wenn das Projekt nicht von der bereits bestehenden Förderung profitiert. Die individuelle Situation ist hier entscheidend.
Grundsätzlich muss nur das Projekt im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel stattfinden. Der Wohnort der antragstellenden Personen ist dabei unwichtig.
Nein. Grundsätzlich können Projekte durch verschiedene Städte gleichzeitig gefördert werden – allerdings ist eine Förderung durch die Stadt Brandenburg an der Havel nur für die Teile eines Projekts möglich, die auch tatsächlich im Stadtgebiet stattfinden.
Das Kulturbüro kann Kulturschaffende mit folgenden Räumlichkeiten unterstützen: Gotisches Haus, St. Johanniskirche, und dem Kulturpavillon.
Eine Übersicht von weiteren Veranstaltungsräumen ist hier zu finden: Veranstaltungsorte
Die Bearbeitungsdauer variiert, aber in der Regel sind Zeiten von bis zu 6 Wochen möglich.
Nicht im Kulturbüro, aber bei anderen Stellen schon. Eine eventuelle andere Förderzusage muss zwingend im Finanzierungsplan mitgeteilt werden.
Dann kann der Antrag für dieses Jahr leider nicht mehr bewilligt werden. Falls das Projekt verschoben werden kann, kann im nächsten Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Fragen zu Formularen und Nachweisen
Wenn für den jeweiligen Fördertopf eine Download-Version zur Verfügung steht, kann diese auch elektronisch ausgefüllt und per E-Mail eingereicht werden. Die Formulare müssen jedoch immer handschriftlich unterschrieben werden.
Je nach Größe des Projekts ist eine separate Aufstellung, z. B. in einer Excel-Tabelle, sogar sehr sinnvoll. Einzelne Punkte aus dem vorgegebenen Finanzierungsplan (z. B. Sachkosten) sollten darin untergliedert werden.
Wenn sie im Finanzierungsplan angegeben sind, dann müssen sie zwingend auch im Verwendungsnachweis aufgeführt werden.
Die Einnahmen und die Ausgaben sind zahlenmäßig in Beleglisten zu erfassen.
Alle aufgelisteten Belege dienen als Verwendungsnachweis und sind zusammen mit den Beleglisten einzureichen.
Alles, was für das Projekt verwendet wird, muss abgerechnet werden.
Sie bekommen im Zuwendungsbescheid mitgeteilt, welche Art von Verwendungsnachweis Sie erbringen müssen. Auf dem Formular des Verwendungsnachweises sind die jeweiligen Unterscheidungen noch einmal aufgeführt.
Zuwendungen sind meist steuerfrei, es kommt jedoch auf die jeweilige Situation des Antragstellenden an. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu.